Gemeindeamt Sollenau FAQ

Meldeamt

Ab wann muss ich meinen Wohnsitz anmelden?

Innerhalb von drei Tagen nach Bezug der Unterkunft

Was benötige ich, um meinen Hauptwohnsitz und/oder Nebenwohnsitz anzumelden?
  • vollständig ausgefüllten Meldezettel
  • öffentliche Urkunden aus denen Familien- und Vornamen, Familiennamen vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit des Unterkunftnehmers hervorgehen, zum Beispiel Geburtsurkunden und gültiger amtlicher Lichtbildausweis
Was ist ein Hauptwohnsitz?

Den Hauptwohnsitz hat jemand an einer Unterkunft, die er zum Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen machen möchte. Folgende Kriterien sind unter anderem ausschlaggebend: Aufenthaltsdauer, Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte, Wohnsitz von Familienangehörigen (insbesondere von Kindern).

Was ist ein Nebenwohnsitz?

Bei der Einstufung als „Nebenwohnsitz“ reicht es, dass jemand an dieser Unterkunft einen Anknüpfungspunkt von Lebensbeziehungen hat. Etwa um dort zu studieren, zu arbeiten oder regelmäßig Freizeit zu verbringen.

Abgaben und Steuern, Friedhofsverwaltung

Kann ich meinen Müll abmelden, wenn das Haus leer steht?

Sie können Ihre Bio- und Papiertonne abmelden. Der Restmüll ist gesetzlich vorgeschrieben und kann daher nicht abgemeldet werden.

Auf welcher Grundlage wird die Grundsteuer berechnet?

Auf Basis des Einheitswertbescheides vom Finanzamt.

Kann man ein Grab oder eine Urnennische im Voraus kaufen?

Nein, dies ist nicht möglich.

Wie komme ich zu Essen auf Rädern?

Sie können jenes Service über unser Sozialzentrum bestellen (Benzolstraße 13, 2601 Sollenau, 0664 / 846 74 16).

Ab wann kann man die Windeltonne beantragen?

Ab Geburt des Kindes kann man die Windeltonne beantragen, nutzbar bis das Kind zweieinhalb Jahre ist.

Wo kann ich meinen Hund an-/abmelden?

Dies ist im Zimmer 14 möglich oder via Online-Formular.

Buchhaltung

Welche Zahlungsmittel werden im Gemeindeamt akzeptiert?

Sie können in bar oder mittels Bankomaten zahlen.

Gibt es die Möglichkeit ein SEPA Lastschriftmandat für meine Zahlungen einzurichten?

Ja, Sie können jenes Formular hier herunterladen.

Sozialamt & Verwaltung

Wo bekomme ich gelbe Säcke?

Sie erhalten diese in unserer Bürgerservice- und Postpartnerstelle (im Erdgeschoss des Rathauses, Hauptplatz 1, 2601 Sollenau).

Wo erhalte ich einen Strafregisterauszug?

Sie erhalten diesen im Zimmer 14.

Wo kann ich Unterstützungserklärungen sowie Volksbegehren unterschreiben?

Dies ist im Zimmer 14 möglich.

Wo kann Eintrittskarten/Tickets für Veranstaltungen kaufen?

Dies ist im Zimmer 14 möglich.

Was benötige ich für die ID-Austria (Digitales Amt)?
  • Smartphone mit Finger-Scanner oder Face-ID-Funktion
  • amtlichen Lichtbildausweis
  • Fotos, die nicht älter als sechs Monate sind
  • einen Termin in der zuständigen Abteilung (Zimmer 12 oder Zimmer 14)
Werden Reisepässe auch für Nicht-Sollenauer:innen erstellt?

Nein, dies ist nicht möglich.

Welche Unterlagen benötige ich für eine Verlängerung des Reisepasses und Personalausweises?
  • alten Reisepass oder alten Personalausweis
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Geburtsurkunde
  • biometrische Fotos, welche nicht älter als sechs Monate sind
  • Termin in der zuständigen Abteilung (Zimmer 12 oder Zimmer 14)
  • Reisepass für ein Kind: gesetzliche/r Vertreter:innen sowie Bescheid (Obsorge)
  • Reisepässe und Personalausweise werden nur für Sollenauer:innen verlängert

Marketing, Öffentlichkeitsarbeit, Grafik- & Mediendesign

Welche Medienkanäle gibt es in Sollenau?
  • Printmedien (Gemeinde- und Programmzeitung, Flyer, Broschüren, Plakate et cetera)
  • Social-Media-Kanäle
    • Facebook: marktgemeindesollenau2601
    • Instagram: marktgemeindesollenau / solino.solina
    • YouTube: marktgemeindesollenau
  • Website
  • Gemeinde-APP „Sollenau“
  • Bürgerkarte
  • Infopoints
  • Infoscreens
Wann ist Redaktionsschluss für die Gemeindezeitung?

15. Februar / 15. Mai / 15. August / 15. November

Wie viel kostet ein Inserat in der Gemeindezeitung?

Die Kosten variieren je nach Größe und Dauer. Nähere Informationen erhalten Sie hier.

In welchen Medien und wie oft kann ich kostenpflichtige Inserate schalten?

Bis zu viermal im Jahr können Sie ein Inserat in der Gemeindezeitung schalten. Nähere Informationen erhalten Sie hier.

Sekretariat, Amtsleitung

Wie kann ich mich für eine Gemeinde- und Genossenschaftswohnung sowie für einen Pachtgarten anmelden?

Der erste Schritt ist das Ausfüllen eines Wohnungsansuchens sowie die Abgabe eines Antrages für die Zuteilung eines Pachtgartens. Das Formular finden Sie hier.

Wie sieht die Ruhezeiten-Regelung betreffend Rasen mähen und Bauarbeiten an Werk-, Sonn- und Feiertagen aus?
  • Werktage: 0 Uhr bis 7 Uhr/ 20 Uhr bis 24 Uhr
  • Samstag: 0 Uhr bis 7 Uhr/ 12 Uhr bis 15 Uhr/ 20 Uhr bis 24 Uhr
  • Sonn- und Feiertag: ganztägig
Wann hat der Recyclinghof geöffnet?
  • April bis Oktober: Dienstag von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Samstag: 08.00 Uhr bis 11.00 Uhr
  • November bis März: Samstag von 08.00 Uhr bis 11.00 Uhr

Zum Bauhof/Recyclinghof

Wo erhalte ich Auskunft über freie Stellen in der Gemeindeverwaltung und den Kindergärten?

Auskunft über freie Stellen erhalten Sie vorrangig telefonisch. Wir empfehlen eine Initiativbewerbung einzusenden.

Was ist notwendig, wenn ich einen Bauschuttcontainer beziehungsweise eine Entsorgungsmulde aufstellen möchte?

Dafür ist eine Genehmigung nach § 90 notwendig, welche längstens für eine Dauer von vier Wochen ausgestellt wird.

Bauamt

Carport = bauliche Anlage

besteht aus Boden, Dach und Säulen. Darf max. 1 Wand haben. Bis max. 50m² gedeckte Fläche und max. 3,0 m Höhe im vereinfachten Baubewilligungsverfahren (§ 18 1a) möglich.

Höhe der Nebengebäude im seitlichen Bauwich

Im seitlichen Bauwich (Bereich 3 m von der Grundgrenze) darf ein Nebengebäude (und eine bauliche Anlage) an keiner Stelle eine Höhe von 3,0 m überschreiten.

Fertigstellungsmeldung

Nach Abschluss der Bauarbeiten ist eine Fertigstellungsmeldung gem. §30 NÖ Bauordnung unter Beilage der entsprechenden Befunde (siehe Bescheid) vorzulegen. Erst damit darf das Bauwerk benützt werden!

Straßenseitige Einfriedung

Der Einfriedungssockel darf eine Höhe von 60 cm nicht überschreiten. Die Gesamthöhe der Einfriedung darf 1,50 m nicht überschreiten. Tür und Tor dürfen nicht ins öffentliche Gut bzw. über die Straßenfluchtlinie aufschlagen. Achtung Bewilligungspflichtig!

Baubewilligung §14 NÖ BO Unterlagen

1x Ansuchen um Baubewilligung, 3x Einreichpläne, 3x Baubeschreibung, 3x Energieausweis, 1x AGWR-Datenblatt, 1x Grundbuchauszug. Es bedarf einen befugten Planverfasser und Bauführer.

Baubewilligung §18 1a NÖ BO Unterlagen

1x Ansuchen um Baubewilligung, 2x Einreichpläne, 2x Baubeschreibung, 1x Grundbuchauszug. Es bedarf keinen Planverfasser und keinen Bauführer.

Gemeindezeitung

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