Innerhalb von drei Tagen nach Bezug der Unterkunft
Gemeindeamt Sollenau FAQ
Meldeamt
- vollständig ausgefüllten Meldezettel
- öffentliche Urkunden aus denen Familien- und Vornamen, Familiennamen vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit des Unterkunftnehmers hervorgehen, zum Beispiel Geburtsurkunden und gültiger amtlicher Lichtbildausweis
Den Hauptwohnsitz hat jemand an einer Unterkunft, die er zum Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen machen möchte. Folgende Kriterien sind unter anderem ausschlaggebend: Aufenthaltsdauer, Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte, Wohnsitz von Familienangehörigen (insbesondere von Kindern).
Bei der Einstufung als „Nebenwohnsitz“ reicht es, dass jemand an dieser Unterkunft einen Anknüpfungspunkt von Lebensbeziehungen hat. Etwa um dort zu studieren, zu arbeiten oder regelmäßig Freizeit zu verbringen.
Abgaben und Steuern, Friedhofsverwaltung
Sie können Ihre Bio- und Papiertonne abmelden. Der Restmüll ist gesetzlich vorgeschrieben und kann daher nicht abgemeldet werden.
Auf Basis des Einheitswertbescheides vom Finanzamt.
Nein, dies ist nicht möglich.
Sie können jenes Service über unser Sozialzentrum bestellen (Benzolstraße 13, 2601 Sollenau, 0664 / 846 74 16).
Ab Geburt des Kindes kann man die Windeltonne beantragen, nutzbar bis das Kind zweieinhalb Jahre ist.
Dies ist im Zimmer 14 möglich oder via Online-Formular.
Buchhaltung
Sie können in bar oder mittels Bankomaten zahlen.
Ja, Sie können jenes Formular hier herunterladen.
Sozialamt & Verwaltung
Sie erhalten diese in unserer Bürgerservice- und Postpartnerstelle (im Erdgeschoss des Rathauses, Hauptplatz 1, 2601 Sollenau).
Sie erhalten diesen im Zimmer 14.
Dies ist im Zimmer 14 möglich.
Dies ist im Zimmer 14 möglich.
- Smartphone mit Finger-Scanner oder Face-ID-Funktion
- amtlichen Lichtbildausweis
- Fotos, die nicht älter als sechs Monate sind
- einen Termin in der zuständigen Abteilung (Zimmer 12 oder Zimmer 14)
Nein, dies ist nicht möglich.
- alten Reisepass oder alten Personalausweis
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Geburtsurkunde
- biometrische Fotos, welche nicht älter als sechs Monate sind
- Termin in der zuständigen Abteilung (Zimmer 12 oder Zimmer 14)
- Reisepass für ein Kind: gesetzliche/r Vertreter:innen sowie Bescheid (Obsorge)
- Reisepässe und Personalausweise werden nur für Sollenauer:innen verlängert
Marketing, Öffentlichkeitsarbeit, Grafik- & Mediendesign
- Printmedien (Gemeinde- und Programmzeitung, Flyer, Broschüren, Plakate et cetera)
- Social-Media-Kanäle
- Facebook: marktgemeindesollenau2601
- Instagram: marktgemeindesollenau / solino.solina
- YouTube: marktgemeindesollenau
- Website
- Gemeinde-APP „Sollenau“
- Bürgerkarte
- Infopoints
- Infoscreens
15. Februar / 15. Mai / 15. August / 15. November
Die Kosten variieren je nach Größe und Dauer. Nähere Informationen erhalten Sie hier.
Bis zu viermal im Jahr können Sie ein Inserat in der Gemeindezeitung schalten. Nähere Informationen erhalten Sie hier.
Sekretariat, Amtsleitung
Der erste Schritt ist das Ausfüllen eines Wohnungsansuchens sowie die Abgabe eines Antrages für die Zuteilung eines Pachtgartens. Das Formular finden Sie hier.
- Werktage: 0 Uhr bis 7 Uhr/ 20 Uhr bis 24 Uhr
- Samstag: 0 Uhr bis 7 Uhr/ 12 Uhr bis 15 Uhr/ 20 Uhr bis 24 Uhr
- Sonn- und Feiertag: ganztägig
Auskunft über freie Stellen erhalten Sie vorrangig telefonisch. Wir empfehlen eine Initiativbewerbung einzusenden.
Dafür ist eine Genehmigung nach § 90 notwendig, welche längstens für eine Dauer von vier Wochen ausgestellt wird.
Bauamt
besteht aus Boden, Dach und Säulen. Darf max. 1 Wand haben. Bis max. 50m² gedeckte Fläche und max. 3,0 m Höhe im vereinfachten Baubewilligungsverfahren (§ 18 1a) möglich.
Im seitlichen Bauwich (Bereich 3 m von der Grundgrenze) darf ein Nebengebäude (und eine bauliche Anlage) an keiner Stelle eine Höhe von 3,0 m überschreiten.
Nach Abschluss der Bauarbeiten ist eine Fertigstellungsmeldung gem. §30 NÖ Bauordnung unter Beilage der entsprechenden Befunde (siehe Bescheid) vorzulegen. Erst damit darf das Bauwerk benützt werden!
Der Einfriedungssockel darf eine Höhe von 60 cm nicht überschreiten. Die Gesamthöhe der Einfriedung darf 1,50 m nicht überschreiten. Tür und Tor dürfen nicht ins öffentliche Gut bzw. über die Straßenfluchtlinie aufschlagen. Achtung Bewilligungspflichtig!
1x Ansuchen um Baubewilligung, 3x Einreichpläne, 3x Baubeschreibung, 3x Energieausweis, 1x AGWR-Datenblatt, 1x Grundbuchauszug. Es bedarf einen befugten Planverfasser und Bauführer.
1x Ansuchen um Baubewilligung, 2x Einreichpläne, 2x Baubeschreibung, 1x Grundbuchauszug. Es bedarf keinen Planverfasser und keinen Bauführer.